Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)

Definition:

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt in Deutschland die zivilrechtlichen Fragen für Þ Heimverträge und Þ Pflegeverträge und stellt daher eine wichtige rechtliche Grundlage für Betreiber von Heimen und Pflegediensten dar. Das WBVG ersetzt seit dem 1. Oktober 2009 Regelungen aus dem alten Bundesheimgesetz.

Bezogen auf den pflegerischen Alltag bedeutet dies:

Die Þ Heimverträge im stationären Bereich sowie die Þ Pflegeverträge für die ambulante Versorgung müssen unbedingt auf die Grundlagen des WBVG umgestellt sein. Besonders diese Bereiche sind relevant:

  • Vertragsdauer
  • Vertragsanpassung bei Änderungen des Pflege- oder Betreuungsbedarfes
  • Entgelterhöhungen
  • Kündigungsklauseln

Beispiel:

Der Pflegedienst am Millerntor lässt seit 20 Jahren seine Þ Pflegeverträge alle 2 Jahre durch einen Fachanwalt auf Aktualität prüfen. Insofern ist sichergestellt, dass alle Gesetzesänderungen, die das Pflegevertragswesen betreffen, auch umgesetzt sind.