Kurzzeitpflege

Definition:

Neben der Inanspruchnahme von  Sachleistungen und  Pflegegeld gibt es für Pflegebedürftige, die in ihrer Häuslichkeit leben, eine 3. Möglichkeit der Finanzierung: Die Kombinationsleistungen sind eine Mischform aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld, die Versicherte des Pflegegrades 2–5 in deren Häuslichkeit in Anspruch nehmen können. Im SGB XI ist diese Möglichkeit in § 38 geregelt.

Übersetzung auf den pflegerischen Alltag:

Schöpft ein Pflegekunde, der in seiner Häuslichkeit von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, seine Sachleistungen nicht aus, kann er anteiliges Pflegegeld beantragen. Die Höhe des anteiligen Pflegegelds errechnet sich auf Grundlage der abgerufenen Sachleistungen.

Beispiel:

Der Pflegekunde Siegfried Holzke hat Pfleggrad 3 und somit Anspruch auf 1.298 € Sachleistungen im Monat bzw. 545 € Pflegegeld. Er schöpft im Monat durchschnittlich 50 % der Sachleistungen aus – also 649 €. Er bezieht dazu anteiliges Pflegegeld (50 % des Geldleistungsanspruchs) in Höhe von durchschnittlich 272,50 € im Monat.