Investitionskosten

Definition:

In einer Pflegeeinrichtung sind damit die Kosten gemeint, die dem Träger durch Herstellung, Anschaffung, Anmietung und Instandsetzung von Gebäuden und anderer abschreibungsfähiger Anlagegüter entstehen.

Zusätzlich zum > Eigenanteil muss der Heimbewohner diese Kosten tragen. Derzeit liegen die monatlichen Investitionskosten im bundesweiten Schnitt bei etwas mehr als 450 €. Bei Heimbewohnern, die vom Sozialamt finanziert werden, übernimmt dieses die Investitionskosten.

Auch in der ambulanten Pflege müssen die Pflegekunden in den meisten Bundesländern den Investitionskostenzuschlag selber tragen.

Übersetzung auf den pflegerischen Alltag:

Die pflegerische Infrastruktur – vor allem Immobilien und deren Instandhaltung – ist Bestandteil des Heimentgeltes. Die Investitionskosten werden dafür genutzt, den Bau neuer Einrichtungen zu refinanzieren, bestehende Einrichtungen instand zu halten oder zu modernisieren.

In einem ambulanten Dienst werden beispielsweise auch Fahrzeuge über den Investitionskostenzuschlag finanziert.

Beispiel:

3 Heimbetreiber haben in einer Region je 2 Immobilien, in denen diese jeweils ein Pflegeheim unterhalten. Die Betreiber nutzen den Investitionskostenbetrag, um die Immobilien instand zu halten und von Zeit zu Zeit zu renovieren und zu modernisieren. Somit bleibt die pflegerische Infrastruktur in der betreffenden Region erhalten.