Heimaufsicht

Definition:

Die Heimaufsicht ist eine staatliche Stelle, die für die Überwachung von Heimen für ältere, volljährige pflegebedürftige oder volljährige behinderte Menschen zuständig ist. Teilweise werden auch Wohnanlagen, teilstationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste von der Heimaufsicht erfasst. Überwacht wird die Einhaltung der jeweiligen Landesheimgesetze, in denen unter anderem personelle, qualitative und bauliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Heims festgeschrieben sind. Die Heimaufsicht kann je nach Bundesland und Region auch anders heißen – z. B. Wohn-und-Teilhabegesetz-Behörde in Nordrhein-Westfalen.

Übersetzung auf den pflegerischen Alltag:

In stationären Pflegeeinrichtungen kommt die Heimaufsichtsbehörde in Gestalt von 2 oder mehreren Mitarbeitern normalerweise 1-mal jährlich zu einer Prüfung. Anlassbezogen kann es aber auch mehrere Prüfungen in einem Jahr oder sogar an aufeinanderfolgenden Tagen oder Wochen kommen. Überprüft werden unter anderem bauliche und personelle Voraussetzungen sowie die Qualität der direkten Pflege und des dokumentierten Pflegeprozesses. Die Konsequenzen bei Unterlaufen der gesetzlichen Anforderungen sind Bußgelder, teilweise oder vollständige Belegungsstopps bis hin zum Entzug der Betriebserlaubnis.

Beispiel:

In der Pflegeeinrichtung „Leniter Requiescit“ des Altenheimkonzerns „Cash for Care“ ist die Heimaufsichtsbehörde Stammgast. Nach einem auferlegten Belegungsstopp aufgrund permanenten Unterlaufens der Personalvorgaben sowie massiver Mängel in der Pflegequalität steht der Entzug der Betriebserlaubnis im Raum. Die Mitarbeiter der Heimaufsichtsbehörde sind täglich vor Ort, um eventuelle Fortschritte bei der Mängelbeseitigung zu verifizieren.
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