Fallbesprechung

Definition:

Eine Fallbesprechung ist eine zeitlich begrenzte Versammlung mehrerer Pflegekräfte ggf. unter Hinzuziehung von Ärzten und/oder Angehörigen, deren zentrales Thema die Pflegesituation eines bestimmten Bewohners bzw. Patienten ist. Am Ende der Fallbesprechung sollten konkrete Maßnahmen festgelegt werden.

Beispiel:

Bezogen auf den pflegerischen Alltag bedeutet dies:

Der Pflegedienst am Millerntor führt jede Woche im Rahmen seiner Teambesprechung eine Fallbesprechung durch. Es wird immer ein Patient thematisiert. Die Fallbesprechungen im Pflegedienst am Millerntor haben immer den Umgang mit Besonderheiten und Veränderungen der pflegerischen Situation eines Patienten zu tun. Die Fallbesprechungen enden immer mit Lösungsmaßnahmen, deren Umsetzung binnen 14 Tagen evaluiert werden. Pflegende Angehörige können in Fallbesprechungen selbstverständlich einbezogen werden, wenn diese es wünschen.

Beispiel: